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Auslandsaufenthalt während der Ausbildung? Hier gibt’s die wichtigsten Infos!

Auslandsaufenthalt während der Ausbildung? Hier gibt’s die wichtigsten Infos!
© Ser Borakovskyy / shutterstock.com
Inhalt:
  1. Für wen kommt ein Azubi-Auslandsaufenthalt in Frage?
  2. Wann ist der beste Zeitpunkt dafür?
  3. Wie lange darf der Auslandsaufenthalt dauern?
  4. Was ist mit der Berufsschule?
  5. Wer zahlt für den Auslandsaufenthalt während der Ausbildung?
  6. Wie organisieren ich den Auslandsaufenthalt?
  7. Weitere wichtige Anlaufstellen für Auszubildende:

Mit der steigenden Internationalisierung bekommen Auslandserfahrungen einen immer höheren Stellenwert. Damit auch Auszubildende ähnliche Chancen auf einen Auslandsaufenthalt haben wie Studenten, wurde im Jahr 2005 ein Gesetz erlassen, welches besagt, dass Teile der Berufsausbildung auch im Ausland durchgeführt werden können. Die einzige Voraussetzung dafür: Dieses darf das Erreichen des Ausbildungszieles nicht gefährden.

Praxiserfahrungen im Ausland, interkulturelle Kompetenz, aber auch gute Fremdsprachenkenntnisse werden in der modernen Jobwelt als überaus wichtig empfunden. Doch bisher war das Sammeln von beruflicher Auslandserfahrung eher den Studierenden schmackhaft gemacht worden. Das soll sich aber von nun an ändern: Immer mehr Austausch- und Förderprogramme ermöglichen es auch Lehrlingen, für ein paar Wochen oder Monate in einem Betrieb im Ausland mitzuarbeiten. Azubis lernen auf diese Weise neue Herangehensweisen, neue Arbeitsschritte und -techniken, und werden ganz nebenbei selbstständiger und verbessern ihre Fremdsprachenkenntnisse. Dadurch profitiert man nicht nur selbst – auch der Ausbildungsbetrieb hat etwas davon. Es spricht also jede Menge für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung!

Für wen kommt ein Azubi-Auslandsaufenthalt in Frage?

Du interessierst dich dafür, in einem ausländischen Betrieb Berufserfahrung zu sammeln, weißt aber nicht, ob auch du an so einem Auslandsaufenthalt teilnehmen darfst? Hier findest du diejenigen Personengruppen, die einen Teil ihrer Lehre im Ausland absolvieren können:

  • Azubis in einer dualen Berufsausbildung 
  • Azubis in einer rein schulischen Berufsausbildung
  • Schüler einer Berufsschule / Berufsfachschule 
  • Gesellen, die eine Weiterbildung zum Techniker oder Meister machen 
  • Nach bestandener Abschlussprüfung bis zu 12 Monate nach Beendigung der Lehre
  • Schüler in der Berufsausbildungsvorbereitung, wenn diese einer späteren Ausbildung angerechnet wird 

Auszubildende haben allerdings keinen Anspruch auf einen Auslandsaufenthalt! Dieser kann nur dann wahrgenommen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb seine Zustimmung gibt. Wenn dir viel daran liegt, dass du bereits während der Lehre auch mal Berufserfahrung im Ausland sammeln kannst, dann solltest du dies bereits direkt zu Beginn deiner Lehre auch sagen. Auf diese Weise kann nämlich eine Vereinbarung darüber im Berufsausbildungsvertrag getroffen werden. Damit hast du dann schwarz auf weiß in deinem Vertrag stehen, dass du einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen darfst. Doch auch, wenn der Wunsch danach erst später aufkommt, kannst du mit deinem Ausbilder darüber sprechen und eine Einigung darüber treffen.

Am besten eignet sich ein Auslandsaufenthalt für Auszubildende, die bereits 18 Jahre alt sind. Dadurch erleichtert man sich sehr viele Formalitäten und benötigt nicht für jede Unterschrift eine zusätzliche Unterschrift von einem Erziehungsberichtigten. Des Weiteren solltest du in der Berufsschule gut mitkommen und auch im praktischen Teil deiner Ausbildung fit sein. Denn wenn du ohnehin schon Schwierigkeiten mit dem Stoff hast, dann kann so ein langes Wegbleiben aus der Berufsschule und dem Betrieb das Erreichen des Ausbildungszieles gefährden! 

Wann ist der beste Zeitpunkt dafür?

Im ersten Lehrjahr erwirbst du jede Menge Grundwissen. Diese Basics stellen eine wichtige Grundlage für deine weitere Ausbildung dar. Damit hier alles nach Lehrplan erfolgen kann und du nichts verpasst, ist von einem Auslandsaufenthalt im ersten Lehrjahr eher abzuraten. Im dritten Lehrjahr geht es dann schon langsam in die Prüfungsvorbereitung. Auch hier ist es wichtig, dass frühzeitig eventuelle Defizite erkannt werden und du diese bis zur Abschlussprüfung aufarbeiten kannst. Aus diesem Grund ist das zweite Lehrjahr der ideale Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung. Dies ist aber nur eine Empfehlung! Wenn dein Ausbildungsbetrieb nichts dagegen hat, dich zu einem anderen Zeitpunkt ins Ausland zu schicken, spricht auch nichts dagegen!

Wie lange darf der Auslandsaufenthalt dauern?

Die gesetzliche Höchstdauer für einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung beträgt ein Viertel der gesamten Ausbildungsdauer. Dies kann entweder an einem Stück erfolgen, oder sich in mehrere kürzere Auslandsreisen gliedern. Da dies den meisten Ausbildungsbetrieben aber zu lang ist, schicken sie ihre Azubis für ca. drei bis sechs Wochen in ein ausländisches Unternehmen. Denn gerade kleine Betriebe können es sich nicht leisten, für einen längeren Zeitraum auf die Arbeitskraft ihrer Lehrlinge zu verzichten. 

Was ist mit der Berufsschule?

Während deines Auslandsaufenthaltes für Azubis kannst du deine Berufsschule nicht besuchen. Du bist daher für diesen Zeitraum von deren Besuch befreit, musst allerdings im Vorfeld eine Beurlaubung beantragen. Eine ähnliche Schule im Ausland musst du nicht besuchen. Es ist aber deine Pflicht, nach deiner Rückkehr den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuholen. Das ist sehr wichtig, schließlich willst du deine Abschlussprüfung ja auch bestehen. Bitte einfach einen befreundeten Mitschüler, besonders gründliche Unterrichtsmitschriften zu erstellen und dir zur Verfügung zu stellen. Als Dankeschön kannst du diesem ja ein Mitbringsel aus dem Ausland schenken. 

Wer zahlt für den Auslandsaufenthalt während der Ausbildung?

Trotz Aufenthalt und Arbeit im Ausland, muss dich dein Ausbildungsbetrieb ganz normal weiter vergüten. Dass heißt, dass sich abgesehen von deinem Aufenthaltsort nichts ändert. Was die Reisekosten betrifft, aber auch die Lebenshaltungskosten im Ausland, so gibt es keine gesetzliche Regelung dazu. Das bedeutet, dass du diese in der Regel selbst finanzieren musst. Es gibt aber auch Ausbildungsbetriebe, die diese Kosten übernehmen, oder sich zumindest daran beteiligen. Spezielle staatlich geförderte Programme bieten zudem finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die sich so eine Erfahrung ohne weiteres nicht leisten können. Die wichtigsten Adressen und Anlaufstellen zu diesem Thema findest du am Ende des Artikels!

Wie organisieren ich den Auslandsaufenthalt?

Hast du vor, internationale Praxisluft zu schnuppern und den Arbeitsalltag in einem ausländischen Betrieb kennenzulernen? Dann musst du dich an folgende Stellen wenden: 

  • Dein Ausbildungsbetrieb
  • Deine Berufsschule 
  • Deine zuständige IHK oder HWK

Wenn alle drei Stellen zustimmen, dann steht einem Auslandsaufenthalt während der Ausbildung nichts mehr im Wege! Erkundige dich bei deinem Ausbilder nach internationalen Kooperationspartnern oder Niederlassungen. Wenn dein Betrieb nicht über so eine Partnerschaft im Ausland verfügt, dann kannst du mal bei deiner Berufsschule fragen, oder aber alles selbst organisieren. Dazu empfehlen wir dir folgende Internetseite: DIHK – Wie Azubis ins Ausland kommen. Hier gibt es jede Menge Anlaufstellen, die dir dabei helfen können, deinen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung zu organisieren. 

Weitere wichtige Anlaufstellen für Auszubildende:

Berufsbildung ohne Grenzen: Berufliche Auslandsaufenthalte

Die Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung

Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung 

ZAV – Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit 

Europass

EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport: Erasmus + 


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