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Eine Ausbildung in Teilzeit: Gehalt, Ausbildungsdauer, Abschlussprüfung und Co.

Eine Ausbildung in Teilzeit: Gehalt, Ausbildungsdauer, Abschlussprüfung und Co.
© l i g h t p o e t / shutterstock.com
Inhalt:
  1. Bedeutet eine Teilzeit-Ausbildung, dass sich die Ausbildungsdauer verdoppelt?
  2. Wo kann ich eine Ausbildung in Teilzeit machen? 
  3. Für wen eignet sich eine Teilzeitausbildung?
  4. Ist der Abschluss einer Teilzeitausbildung genauso viel Wert wie bei einer „normalen“ Ausbildung?
  5. Was ist mit der Berufsschule?
  6. Die Ausbildungsvergütung bei einer Teilzeitausbildung

Du hast hart gearbeitet und einen guten Schulabschluss gemacht. Aufgrund deiner familiären Situation ist es dir aber nicht möglich, eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren? Egal ob du jung Mama oder Papa geworden bist, ein Familienmitglied pflegen musst, oder andere Gründe dagegen sprechen, dass du den ganzen Tag auf Arbeit sein kannst: Du musst trotzdem nicht darauf verzichten, deinen Traumberuf zu erlernen! Denn genau für solche Fälle gibt es die Teilzeitberufsausbildung! Hier gibt’s alle wichtigen Infos rund um die Ausbildung in Teilzeit!

Bedeutet eine Teilzeit-Ausbildung, dass sich die Ausbildungsdauer verdoppelt?

Nein. Wenn es dir nicht möglich ist, eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren, dann bedeutet das nicht, dass du als Teilzeit-Lehrling doppelt so lange für deine Ausbildung brachst! Allerdings gibt es zwei Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung: Die erste ist eine Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Ausbildungsdauer ist die gleiche, wie sie auch in der „normalen“ Ausbildung ist. Die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Berufsschulunterricht beträgt mindestens 25 Stunden. Oftmals einigen sich Unternehmen und Azubis aber auch auf eine 30-Stunden-Woche, wovon etwa 8 Stunden auf den Besuch der Berufsschule fallen. 

Die zweite Möglichkeit ist die Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Ausbildungsdauer wird in diesem Modell um ein Jahr verlängert. Diese Variante kann dann gewählt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit geringer ausfallen soll als im ersten Modell. In dieser Variante der Teilzeitausbildung muss die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 20 Stunden pro Woche, auch einschließlich des Berufsschulunterrichts, betragen. Weil du damit nur relativ wenig Zeit im Betrieb verbringst, muss die Ausbildungsdauer um ein Jahr verlängert werden, damit du alle  Fertigkeiten für diesen Beruf erlernst. 

Wo kann ich eine Ausbildung in Teilzeit machen? 

Laut Bundesbildungsministerium ist eine Teilzeitberufsausbildung in allen dualen Ausbildungen möglich. Dies beinhaltet alle Berufe, die sowohl in einem Betrieb, als auch an einer Berufsschule gelehrt werden. Besonders häufig nehmen Lehrlinge dieses Angebot im Sozialwesen und in der Gesundheitsbranche wahr. Doch im kaufmännischen Bereich ist eine Teilzeit-Lehrstelle möglich, genauso wie in handwerklichen Berufen. 

Also: Bewirb dich einfach auf eine ganz „normale“ Lehrstelle und schreibe in deiner Bewerbung, dass du die Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchtest. Eine gute Begründung dafür, sowie ein paar Argumente, warum die verringerte Stundenzahl keinen Nachteil für deinen Ausbildungsbetrieb haben wird, dürfen natürlich auch nicht fehlen! Ist dein potenzieller neuer Arbeitgeber einverstanden, einigt ihr euch auf eine bestimmte Wochen-Arbeitszeit und stellt gemeinsam einen Antrag auf Teilzeitausbildung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. 

Für wen eignet sich eine Teilzeitausbildung?

Die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung richtet sich vor allem an junge Eltern. Wer ein Kind hat, für den ist es fast unmöglich eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Doch es gibt auch weitere Personengruppen, für die eine Teilzeitausbildung durchaus in Frage kommt! Dazu zählen zum Beispiel angehende Lehrlinge, die die Pflege eines Elternteils oder eines anderen nahen Angehörigen übernehmen müssen. Die Option einer Teilzeitausbildung haben auch Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung. Die letzte Personengruppe, die die Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung erfüllt, sind Leistungssportler. Diese haben einen vollen Terminkalender und müssen täglich mehrere Stunden für einen Wettkampf trainieren. Alle anderen, die keine dieser vier genannten Anforderungen für eine Teilzeitausbildung erfüllen, dürften es schwer haben.

Übrigens: Sollte sich an deiner privaten Situation mal etwas ändern, dann kannst du deine Teilzeit-Ausbildung jederzeit auch in eine Vollzeit-Ausbildung verwandeln! Wenn dein Kind in eine Ganztagsbetreuung kann oder du dich aus dem Leistungssport zurückziehen möchtest zum Beispiel. Sprich dazu einfach mit deinem Ausbildungsbetrieb. Wenn dieser nichts dagegen hat, ist das kein Problem, wenn du den Rest deiner Ausbildung in Vollzeit absolvierst! 

Ist der Abschluss einer Teilzeitausbildung genauso viel Wert wie bei einer „normalen“ Ausbildung?

Ja! Nur weil deine Ausbildung keine 40-Stunden-Woche umfasst, ist sie dennoch nicht minderwertig! Der Teilzeit-Azubi legt die gleiche Prüfung ab wie auch alle anderen Auszubildenden. Damit steht dein Abschluss und deine berufliche Qualifikation den anderen in nichts nach! 

Was ist mit der Berufsschule?

Die Pflicht vom Besuch der Berufsschule bleibt bei einer Teilzeitausbildung unberührt. Diese wird weiterhin in Vollzeit besucht. Eine Verkürzung ist nicht möglich. Deine Schulpflicht muss erfüllt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dich auch in der Teilzeitausbildung gut organisierst. Hol dir für den Tag, an dem du die Berufsschule besuchen musst Unterstützung, zum Beispiel von einem Familienmitglied. So kannst du auch noch am Nachmittag ganz entspannt die Schulbank drücken, während sich jemand Anderes zum Beispiel um dein Kind kümmert.

Die Ausbildungsvergütung bei einer Teilzeitausbildung

Bei einer Teilzeitausbildung wird meist ein anteiliges Ausbildungsgehalt gezahlt. Dass bedeutet, dass du je nachdem, wie viele Stunden du arbeitest, bezahlt wirst. Bei einer 30-Stunden-Woche erhältst du mehr, als wenn du dich für eine 25-Stunden-Woche entscheidest. Allerdings liegt die Entscheidung, wie viel du wirklich verdienen wirst, bei deinem Ausbildungsbetrieb. Dieser muss sich an bestimmte Standards und Richtlinien halten, könnte dir aber mit ein wenig Glück auch das „normale“ Ausbildungsgehalt zahlen, ganz ohne irgendwelche Kürzungen. Kommt vor, allerdings nicht allzu oft. 

Wenn du eine Teilzeitausbildung absolvieren wirst und dir Sorgen machst, ob dein Gehalt zum Leben reicht, dann solltest du in jedem Fall die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Diese finanzielle Förderung steht Lehrlingen unter bestimmten Umständen zu. Weitere Infos zur Berufsausbildungsbeihilfe findest du hier: Finanzielle Unterstützung für Auszubildende.


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